Liebe Kundin, lieber Kunde,
der Beruf der Dolmetscher und Übersetzer unterliegt erhöhten Anforderungen und gesetzlichen Nachweispflichten und verlangt von daher von den Sprachmittlern die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Diese Bereitschaft ist für mich selbstverständlich, regelmäßig bilde ich mich fort. In den letzten Monaten war es mir sehr wichtig, den Schwerpunkt meiner aktuellen Fortbildung auf den Fachbereich Recht zu legen. Ich bin nämlich seit 1999 ermächtigte Übersetzerin für Französisch und übersetze in dieser Eigenschaft sehr viele juristische Texte (wie Klageschriften, Ladungen, Urteile, Beschlüsse…) und notarielle Urkunden (Testamente und letztwillige Verfügungen, Eheverträge…) – eine Tätigkeit, die fundierte Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und der deutschen Rechtssprache verlangt. Mein primäres Anliegen war es, einen offiziellen Nachweis über meine Kenntnisse auf diesem Gebiet zu erlangen.
Somit habe ich in der Zeit von Oktober bis Dezember 2019 die Webinare „Zivilprozessrecht“ und „Strafprozessrecht“ und im Februar 2020 das in Hamburg organisierte, zweitägige Seminar „Rechtssprache für Übersetzer und Dolmetscher“ belegt bzw. besucht, die vom Rechtsanwalt und Gerichtsdolmetscher und -übersetzer ass. jur. Ahmet Yildirim (Rechtssprache Seminare in Hannover) angeboten werden. Nach deren Absolvierung habe ich mich der dreistündigen schriftlichen Prüfung und der halbstündigen mündlichen Gruppenprüfung mit 7 Teilnehmern unterzogen und diese Abschlussprüfung mit sehr gut bestanden.
Durch die von mir langjährig erworbene Erfahrung in der Praxis und den von mir somit erbrachten Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache erfülle ich nicht nur die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen für die Verlängerung der Ermächtigung als Übersetzerin, sondern hoffe, Ihnen auch zukünftig die erforderliche Qualität auf dem Gebiet des Rechts, einem meiner freiberuflichen Hauptschwerpunkte, gewährleisten zu können.
Ihre Übersetzerin