Das Projekt Animals, Climate and Civic Education (ALICE) befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Menschen und Tieren sowie damit verbundenen Aspekten. Im Rahmen von ALICE erstellen sechs Organisationen aus Deutschland, Frankreich und Österreich gemeinsam Lehr- und Lernmaterialien für Lehrkräfte und Schüler:innen. Gefördert wird das Projekt von der Europäischen Kommission.
ALICE bildet ethische, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge rund um das Thema Tierrechte ab und beschäftigt sich auf Grundlage der neuesten Erkenntnisse aus der Tierverhaltensforschung mit den Bedürfnissen, Eigenschaften und Fähigkeiten von Tieren sowie gesellschaftlichen Implikationen zum Umgang mit Tieren. Hauptziel von ALICE ist, Tierethik und damit verbundene Themen stärker im Schulunterricht zu verankern. Dafür wurden im Rahmen des Projekts verschiedene didaktische Materialien erstellt, die Lehrkräfte bei der Bearbeitung des Themenkomplexes im eigenen Unterricht unterstützen. Eine Graphic Novel macht beispielsweise neue Erkenntnisse aus der Tierverhaltensforschung sowie Fragen der Tierethik für Leser*innen ab 10 Jahren zugänglich.
Die Graphic Novel sowie die Lehr- und Lernmaterialen für Lehrkräfte und Schüler:innen wurden in die französische Sprache durch HélèneEricke übersetzt.
Végan pour que dallevon Joel Adank und Muriel Widmer
Originaltitel: Vegan unter 5 FR
Aus dem Deutschen ins Französische von Hélène Ericke
Veröffentlicht am 27. September 2022
Verleger: Helvetiq Sàrl
Ja, vegan kochen macht nicht nur Spaß, sondern ist lecker und muss nicht teuer sein! Joel Adank & Muriel Widmer beweisen es auf 260 Seiten, mit über 100 Rezepten – alles mit herkömmlichen Zutaten, einfach verständlichen Anleitungen und appetitanregenden Bildern zu jedem Rezept.
Der Clou: Die Rezepte sind jeweils für eine Person konzipiert und somit ideal für Alleinstehende. Selbstverständlich können sie auch für mehrere Gäste gekocht werden, da sich die Mengen der Zutaten ohne Mühe umrechnen lassen.
Neben den himmlischen Rezepten werden Grundlagen des Kochens und des Backens erklärt. Auch ein Saisonkalender ist vorhanden.
Probieren Sie es einfach aus und lassen Sie es sich schmecken!
Ja, in der Welt der Übersetzer ist die Zukunft schon längst Gegenwart. „Wie das?“ mag sich womöglich der unwissende Kunde fragen. Ganz einfach! Durch (von Menschen geschulte und gefütterte sowie lernfähige) Maschinen, die in Bruchteilen von Sekunden Übersetzungen von Texten aller Art abliefern.
Die Rede ist von der (Neuronalen) Maschinellen Übersetzung
Der Kreis der unwissenden Kunden wird allerdings immer kleiner. Mancher glaubt sogar, hier die eierlegende Wollmilchsau gefunden zu haben: Übersetzungsmaschine aufrufen, Text eingeben und voilà, als Ergebnis eine fehlerfreie Übersetzung erhalten! Und das obendrein kostenfrei. So zumindest der Wunsch oder die Erwartung des Kunden. Schön wäre es für ihn in der Tat, aber weit gefehlt! Wer sich auf den ungeprüften Auswurf einer Übersetzungsmaschine verlässt, ist in den meisten Fällen verlassen und kann böse Überraschungen erleben. Besonders die Neuronale Maschinelle Übersetzung (NMÜ oder auch NMT auf Englisch für neural machine translation) ist tückisch. Die von dieser Maschine übersetzten Texte sehen auf dem ersten Blick perfekt aus. Mit ihren grammatikalisch einwandfreien Sätzen lassen sie sich flüssig lesen. Aber Vorsicht, die oberflächliche Glättung stellt sich häufig als Falle heraus! Geschmeidigkeit und Flusstext bedeuten nicht Vollständigkeit, auch nicht Richtigkeit oder Konformität mit dem Ausgangstext. Hier gilt das Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Geschulte Post-Editoren sind gefragt
Der von einer Übersetzungsmaschine ausgeworfene Text bedarf nun einer Kontrolle und in der Regel einer gründlichen Nachbearbeitung, dem sogenannten „Post-Editing“, um „kundentauglich“ zu sein und den Kundenanforderungen vollumfänglich zu entsprechen. An dieser Stelle tritt der geschulte Humanübersetzer oder Post-Editor in Erscheinung!
Je nach Wunsch oder Bedarf wird der maschinell übersetzte Text einem „Light Post-Editing“ oder einem „Full Post-Editing“ unterworfen. Es empfiehlt sich ein Full Post-Editing (also ein vollständiger Post-Editing) für Texte, die einem externen Zweck dienen und hohe Qualitätsansprüchen genügen müssen, z.B. Bedienungsanleitungen, Produktkataloge… Für interne schriftliche Kommunikation langt meistens ein „Light Post-Editing“.
Fragen Sie einen Profi! Fragen Sie mich!
Im September dieses Jahres habe ich den Zertifikatskurs Post-Editing beim SDI München absolviert und mit „sehr gutem Erfolg“ bestanden. Als frisch zertifizierte Post-Editorin stehe ich Ihnen nunmehr sehr gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, maschinell angefertigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Französische oder umgekehrt nachzubereiten.
Meine erworbenen Kenntnisse sind vornehmlich:
statistische und neuronale maschinelle Übersetzung (MÜ) erkennen und die Auswirkung für das Post-Editing analysieren
das Pre-Editing oder das übersetzungsgerechte (Um)Schreiben der Quelltexte für die MÜ
das Post-Editing oder die Nachbearbeitung der maschinell übersetzten Texte
Terminologiekonsistenz und -kontrolle
Qualitätsmanagement
Für Kreativtexte kommt nur eine Humanübersetzung in Frage
Entgegen der verbreiteten Meinung eignen sich nicht alle Textsorten für die maschinelle Übersetzung. Diese sollte vor allem technischen Texten vorbehalten bleiben. Für Kreativtexte aus den Bereichen Literatur oder Marketing z.B. aber auch für juristische Texte kommt dagegen fast ausschließlich eine Humanübersetzung in Frage. Wenn Sie hier eine qualifizierte Übersetzerin für Französisch benötigen, fragen Sie bitte jederzeit gerne bei mir an!
„Clara Michelson (1881 in Riga – 27. Juli 1942 in Auschwitz) veröffentlichte 1936 das Buch „Jüdisches Kind aus dem Osten„. Dieses Buches erschien 1937 auch in einer jiddischen Übersetzung (Di Yidishe Neshome). Eine von Clara Michelson gewollte französische Übersetzung ist in der damaligen Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr gelungen. Frau Ericke hat dies im Jahr 2020 nachgeholt, wofür ihr Dank gebührt!“
Heute ist der 22. Januar, ein ganz besonderes Datum in der neueren Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen:
Am 22. Januar 1963: Unterzeichnung des Élysée-Vertrages durch Konrad Adenauer und Charles de Gaulle.
Am 22. Januar 2003: Gründung des ersten Deutsch-Französischen Tages durch Gerhard Schröder und Jacques Chirac.
Am 22. Januar 2019: Unterzeichnung des Vertrages von Aachen durch Angela Merkel und Emmanuel Macron zur Bekräftigung der Zusammenarbeit beider Länder und Gründung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds.
Zur Feier dieses Tages gewähre ich 22 %-Rabatt für jeden Übersetzungsauftrag am heutigen Tag.
der Beruf der Dolmetscher und Übersetzer unterliegt erhöhten Anforderungen und gesetzlichen Nachweispflichten und verlangt von daher von den Sprachmittlern die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Diese Bereitschaft ist für mich selbstverständlich, regelmäßig bilde ich mich fort. In den letzten Monaten war es mir sehr wichtig, den Schwerpunkt meiner aktuellen Fortbildung auf den Fachbereich Recht zu legen. Ich bin nämlich seit 1999 ermächtigte Übersetzerin für Französisch und übersetze in dieser Eigenschaft sehr viele juristische Texte (wie Klageschriften, Ladungen, Urteile, Beschlüsse…) und notarielle Urkunden (Testamente und letztwillige Verfügungen, Eheverträge…) – eine Tätigkeit, die fundierte Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und der deutschen Rechtssprache verlangt. Mein primäres Anliegen war es, einen offiziellen Nachweis über meine Kenntnisse auf diesem Gebiet zu erlangen.
Somit habe ich in der Zeit von Oktober bis Dezember 2019 die
Webinare „Zivilprozessrecht“ und „Strafprozessrecht“ und im Februar 2020 das in
Hamburg organisierte, zweitägige Seminar „Rechtssprache für Übersetzer und
Dolmetscher“ belegt bzw. besucht, die vom Rechtsanwalt und Gerichtsdolmetscher
und -übersetzer ass. jur. Ahmet Yildirim (Rechtssprache Seminare in Hannover)
angeboten werden. Nach deren Absolvierung habe ich mich der dreistündigen
schriftlichen Prüfung und der halbstündigen mündlichen Gruppenprüfung mit 7 Teilnehmern
unterzogen und diese Abschlussprüfung mit sehr gut bestanden.
Durch die von mir langjährig erworbene Erfahrung in der Praxis und den von mir somit erbrachten Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache erfülle ich nicht nur die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen für die Verlängerung der Ermächtigung als Übersetzerin, sondern hoffe, Ihnen auch zukünftig die erforderliche Qualität auf dem Gebiet des Rechts, einem meiner freiberuflichen Hauptschwerpunkte, gewährleisten zu können.
ich
komme aus dem wunderschönen Urlaubsland Frankreich, bin seit 2010
freiberufliche Übersetzerin für Französisch und – nach einem mit einem BTS
de Tourisme (Brevet de Technicien Supérieur) erfolgreich abgeschlossenen
Kurzstudium der Touristik in Frankreich – u.a. auf Touristik spezialisiert. Wie
könnte es anders sein!?
Ich
übersetze deshalb liebend gerne für Sie Ihre Touristikprospekte, Touristikflyer,
Touristikbroschüren…
oder auch einfach „nur“ Ihren Internetauftritt. Aus dem Deutschen oder dem
Englischen ins Französische. Kompetent und routiniert. Zu fairen und
bezahlbaren Preisen. Pauschalpreise sind auch möglich, beispielsweise für die
regelmäßige Aktualisierung Ihrer Homepage.
Als freiberufliche Übersetzerin ist mir der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr wichtig. Um den Anforderungen der am 25. Mai 2018 zur Anwendung gekommenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, habe ich mich fortgebildet. Nach Absolvierung Anfang des Jahres eines ersten allgemeinen MOOC über den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt (hier weiterlesen) habe ich den MOOC „Protection des données personnelles : le nouveau droit“ der FRANCE UNIVERSITÉ NUMÉRIQUE besucht und erfolgreich abgeschlossen (final grade: 71%).
Dieser 6-wöchige Onlinekurs war praktisch orientiert und zielte darauf ab, mittels Videos-Vorlesungen und Lesematerials den verantwortlichen Stellen für die Datenverarbeitung und den Datenschutzbeauftragten die DSGVO verständlich zu machen und anzuwenden sowie die Rolle und Aufgabe der französischen Aufsichtsbehörde CNIL zu erläutern. Die gewonnenen Kenntnisse wurden in einer Abschlussprüfung geprüft.
2012 habe ich an einem Gruppendolmetscherkurs vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) teilgenommen, und als zertifizierte Gruppendolmetscherin durch das DFJW möchte ich potentielle Interessenten auf folgende Fortbildung aufmerksam machen:
Wie jedes Jahr organisiert der BDL e.V, mit seinen Partnern ROUDEL und Cefir, zwei Gruppendolmetscherkurse. Für diese gibt es noch freie Plätze!
Wann und Wo?
In Eckernförde vom 21. – 30. Juli 2018
In Narbonne vom 11. – 20. August 2018
Was macht einen Gruppendolmetscher aus?
Sie sind Vermittler, die in der Lage sind, deutsch-französische Gruppen zu begleiten und zu betreuen damit die sprachliche und interkulturelle Verständigung erfolgt.
Der Kurs bietet an:
9 Tage intensiver Fortbildung in einer deutsch-französischen Gruppe mit anderen Menschen, die gute Kenntnisse in der anderen Sprache haben.
Die Betreuung von einem plurinationalen Leitungsteam von Dolmetschern und Ausbildern, die eine langjährige Erfahrung in deutsch-französischen Fortbildungen haben.
Eine originelle Art, eine Region ganz aus der Nähe zu entdecken, während den Dolmetschübungen bei lokalen Besichtigungen.
Die Übernahme von Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten.
Ich freue mich über Ihren Besuch auf meiner Homepage sowie über Ihr Interesse an meinen Dienstleistungen. Der Schutz Ihrer Daten ist mir sehr wichtig. Deshalb bilde ich mich auf diesem Gebiet fort. Anfang 2018 habe ich den MOOC „Protection de la vie privée dans le monde numérique“ der FRANCE UNIVERSITÉ NUMÉRIQUE besucht und erfolgreich abgeschlossen (final grade: 94%).
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